Allgemeine Geschäftsbedingungen von Tindemans Graszoden B.V. (KvK 74402102)

Artikel 1. Anwendbarkeit

1.1 Tindemans Graszoden B.V. hat seinen Sitz am Karissteeg Nr. 2A in 6031 PH Nederweert (Niederlande) und ist bei der Handelskammer unter der Nummer 74402102 eingetragen.

1.2 Tindemans firmiert auch unter den Namen Schelfhout graszoden, Dautzenberg graszoden und graszoden bijSTOX. Wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von “Tindemans” die Rede ist, bezieht sich dies auf alle Handelsnamen.

1.3 Die Geschäftstätigkeit von Tindemans besteht hauptsächlich aus der Lieferung und Verlegung von Rollrasen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Kostenvoranschläge von, Aufträge an, Kaufverträge mit, Lieferungen von und/oder Aktivitäten von Tindemans. Die Gegenpartei von Tindemans wird als “Kunde” bezeichnet.

Artikel 2: Preise und Zahlungen

2.1 Die Angebote sind 14 Tage lang gültig. Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer für Geschäftskunden. Die auf den Websites angegebenen Preise für Privatpersonen verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

2.2 Die Zahlung muss im Voraus, vor oder zum Zeitpunkt der Lieferung und vor Ausführung der Arbeiten erfolgen.

2.3 Wurde eine nachträgliche Zahlung vereinbart, so muss diese innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung und/oder Abschluss der Arbeiten oder innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Anzahl Tage erfolgen.

2.4 Die in Artikel 2.3 genannte Frist ist eine Frist. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde sofort in Verzug. Von diesem Zeitpunkt an schuldet der Kunde Zinsen in Höhe von 10 % pro Jahr. Nach Ablauf einer Frist in der ersten Mahnung hat der Kunde außerdem außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von 15 % zu zahlen.

Artikel 3: Änderungen / Stornierungen / Rücktrittsrecht

3.1 Die Tindemans-Rasen sind frisch gemäht. Eine Bestellung/ein Kauf kann bis zu zwei volle Arbeitstage vor dem Tag der Lieferung geändert oder storniert werden. Danach kann die Bestellung/der Kauf nicht mehr geändert oder storniert werden. Der Kunde haftet dann für den vollen Preis.

3.2 Etwaige Kosten im Zusammenhang mit der Änderung oder Stornierung werden dem Kunden von Tindemans in Rechnung gestellt.

3.3 Da Kunstrasen nach dem Mähen nur eine (sehr) begrenzte Haltbarkeit hat, besteht kein Widerrufsrecht für den Verbraucher. Nach der Verlegung bzw. Bearbeitung des Rasens kann kein Widerrufsrecht mehr ausgeübt werden.

Artikel 4: Lieferung / Gefahrübergang / Inspektion / keine Garantien / Eigentumsvorbehalt

4.1 Die Bestellungen können geliefert oder abgeholt werden. Dies wird während des Bestellvorgangs vereinbart. Als Lieferung gilt der Zeitpunkt der Zustellung oder der Zeitpunkt der Abholung. Die Lieferung erfolgt an die Straße/den Gehweg/die Rampe. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung geht der Rollrasen zu Lasten und auf Risiko des Kunden. Wenn Tindemans die Grasnarbe bei der Abholung auflädt, gehen die Folgen der Überladung zu Lasten und auf Risiko des Kunden.

4.2 Die von Tindemans angegebenen Liefertage und -zeiten sind annähernd und nicht verbindlich. Die Umstände können dazu führen, dass der Rollrasen einen Tag früher oder später geliefert wird.

4.3 Wenn der Kunde den Rollrasen selbst verlegt, müssen Beanstandungen vor der Verlegung des Rollrasens telefonisch und schriftlich an Tindemans gemeldet werden. Mögliche Unzulänglichkeiten können nämlich sofort beim Ausrollen des Rasens festgestellt werden. Der Kunde ist verpflichtet, den Rasen sofort nach der Lieferung zu überprüfen. Wenn Beanstandungen nicht am Tag der Lieferung an Tindemans gemeldet werden, erlischt das Recht des Kunden, die Qualität des Rasens zu beanstanden.

4.4 Tindemans gibt keine Garantie auf den Rasen nach der Verlegung. Die Qualität des Rasens hängt vom Untergrund und, ab dem Zeitpunkt der Verlegung, auch von der Pflege des Rasens durch den Kunden ab. Wenn der Rasen bereits verlegt ist, müssen Beschwerden nicht mehr von Tindemans geprüft und geregelt werden, es sei denn, die Beschwerden betreffen die Tätigkeiten von Tindemans. Garantien werden nur gegeben, wenn dies vorher von Tindemans schriftlich festgehalten wurde.

4.5 Der Rasen bleibt Eigentum von Tindemans, bis der Preis, zuzüglich Zinsen und Kosten, vollständig bezahlt worden ist. Der Rasen darf erst verlegt werden, wenn er vollständig bezahlt worden ist.

Artikel 5: Haftung

5.1 Die Kosten für vorgefundene kontaminierte Böden, wie z.B. Schutt, Asbest, Öle, Metalle, Pestizide, Zinkasche u.ä., gehen zu Lasten des Auftraggebers. Diese Kosten umfassen die Kosten für die Entfernung, Entsorgung und Deponierung des kontaminierten Bodens sowie die Wiederauffüllung des (Unter-)Bodens.

5.2 Tindemans haftet nicht für Senkungen von Einfahrten, Pflasterungen und/oder Rasenflächen und anderen Oberflächen.

5.3 Schäden an Leitungen und unterirdischen Kabeln, deren Lage nicht im Voraus bekannt gegeben wurde, gehen zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers.

5.4 Die Haftung von Tindemans beschränkt sich auf den Ersatz des Schadens, höchstens jedoch auf den Betrag der Vereinbarung/des gelieferten Rasens.

5.5 Tindemans haftet niemals für Schäden, die durch Verspätung und/oder Folgeschäden entstehen.

5.5 In allen Fällen ist die Haftung von Tindemans darüber hinaus auf maximal den Betrag beschränkt, den der Versicherer von Tindemans zu zahlen bereit ist, zuzüglich der Selbstbeteiligung.

Artikel 6: Schlussbestimmungen

6.1 Auf alle Verträge mit Tindemans und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

6.2 Für Streitigkeiten ist ausschließlich das niederländische Gericht zuständig. Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht des Bezirksgerichts Limburg vorgelegt, sofern nicht zwingende Vorschriften etwas anderes vorschreiben.

6.3 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Tindemans einseitig geändert werden. Es gilt die zuletzt veröffentlichte Fassung.

6.4 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden ebenfalls übersetzt. Im Falle unterschiedlicher Auslegungen ist stets die niederländische Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend.

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Die Rasenflächen haben sich gut entwickelt! Gute Erklärung über die Installation und Behandlung. Gutes Preis-Qualitäts-Verhältnis. Freundliche und gute Gesellschaft.

5/5
Conny Elizabeth Tromp

Im September 2019 soll der Rasen verlegt werden. Schönes Gras! Gute Arbeit und nette Leute. In der Woche darauf kam Stijn, um Düngepellets und Kalk zu bringen und Ratschläge zu erteilen.
Wir sind sehr zufrieden!

5/5
Annemarie Bisschops

Schneller Service. Nicht weiter als frisch. Sehr guter Empfang und gute Abwicklung der Rasensammlung.

5/5
Guido Tielemans